Allgemeine Geschäftsbedingungen

Raumzwilling GmbH · Stand 2026

1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss

1.      Diese AGB gelten für alle Offerten, Aufträge und Leistungen der Raumzwilling GmbH, Brig-Glis (nachfolgend «Raumzwilling»), gegenüber ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde»).

2.      Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Raumzwilling sie schriftlich bestätigt. Bei Widersprüchen gilt folgende Reihenfolge: Auftragsbestätigung, Offerte, diese AGB, Schweizerisches Obligationenrecht (OR).

3.      Offerten sind 90 Tage gültig, sofern nichts anderes vermerkt ist.

4.      Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Annahme der Offerte zustande. E-Mail genügt. Erteilt der Kunde den Auftrag mündlich oder lässt er die Arbeiten beginnen, gelten die Offerte und diese AGB als angenommen.

5.      Die Offerte beruht auf den Angaben und Unterlagen des Kunden zum Zeitpunkt der Offertstellung. Weichen Objekt, Umfang oder Rahmenbedingungen davon ab, kann Raumzwilling die Offerte anpassen.

2. Leistungen

1.      Raumzwilling erbringt insbesondere 3D-Laserscanning, Drohnenbefliegungen (Photogrammetrie, Orthofotos, Inspektionen), GNSS-Geländeaufnahmen, die Aufbereitung von Punktwolken sowie Modellierungen (Scan-to-BIM, 2D-Pläne, Geländemodelle).

2.      Art, Umfang, Detaillierungsgrad (z. B. LOD), Datenformate und Termine ergeben sich aus der Offerte. Leistungen, die dort nicht aufgeführt sind, werden nach Aufwand verrechnet.

3.      Raumzwilling erfasst und modelliert den sichtbaren und zugänglichen Ist-Zustand zum Zeitpunkt der Aufnahme. Verdeckte, verbaute oder nicht zugängliche Bauteile (z. B. Leitungen in Wänden, Bauteile hinter Verkleidungen) sind nicht Teil der Leistung, ausser es ist ausdrücklich vereinbart.

4.      Die Leistungen sind keine amtliche Vermessung. Grenzpunkte, Parzellengrenzen und Mutationen werden nicht festgelegt oder beglaubigt. Dafür ist ein patentierter Geometer zuständig.

5.      Raumzwilling darf für die Auftragserfüllung qualifizierte Dritte beiziehen. Raumzwilling bleibt gegenüber dem Kunden verantwortlich.

6.      Änderungen und Zusatzwünsche nach Vertragsabschluss werden nach Aufwand oder gemäss Nachtragsofferte verrechnet. Termine verschieben sich entsprechend.

3. Mitwirkung des Kunden

1.      Der Kunde verschafft Raumzwilling zum vereinbarten Termin freien und gefahrlosen Zugang zu allen Räumen, Flächen und Dachbereichen, die aufgenommen werden sollen. Er informiert Mieter, Nutzer und Nachbarn rechtzeitig.

2.      Der Kunde stellt vorhandene Pläne, Unterlagen und Fixpunkte rechtzeitig zur Verfügung und weist auf Gefahren hin (z. B. Asbest, Absturzstellen, laufender Betrieb).

3.      Ist der Kunde nicht Eigentümer, holt er die Zustimmung der Eigentümerschaft zur Aufnahme ein.

4.      Drohnenflüge führt Raumzwilling nach den Vorgaben des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) durch. Raumzwilling klärt Luftraum und Flugbeschränkungen ab. Bewilligungen von Grundeigentümern, Gemeinden oder Betreibern (z. B. Bahn, Kraftwerk) holt der Kunde ein, sofern nichts anderes vereinbart ist.

5.      Raumzwilling darf einen Drohnenflug oder eine Aufnahme verschieben oder abbrechen, wenn Wetter, Sicherheit, Luftraum oder Personen im Gefahrenbereich es erfordern. Daraus entstehen keine Ansprüche gegen Raumzwilling.

6.      Kann eine Aufnahme aus Gründen beim Kunden nicht stattfinden (kein Zugang, fehlende Bewilligung, nicht vorbereitete Räume), verrechnet Raumzwilling die entstandene Anfahrt und Wartezeit nach Aufwand.

4. Preise, Zahlung und Termine

1.      Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Pauschalen gelten für den in der Offerte beschriebenen Umfang.

2.      Spesen, Anfahrt und Bewilligungsgebühren werden gemäss Offerte oder nach effektivem Aufwand verrechnet.

3.      Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Aufträgen ab CHF 10'000 kann Raumzwilling eine Anzahlung von 30 % oder Teilrechnungen nach Leistungsfortschritt verlangen.

4.      Nach Ablauf der Zahlungsfrist ist der Kunde ohne Mahnung in Verzug und schuldet einen Verzugszins von 5 % pro Jahr (Art. 104 OR). Raumzwilling darf die Herausgabe weiterer Daten bis zur Zahlung zurückhalten.

5.      Termine sind Richttermine, ausser sie sind ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Verzögerungen durch Wetter, fehlenden Zugang, fehlende Unterlagen oder Bewilligungen verlängern die Fristen entsprechend.

6.      Sagt der Kunde einen vereinbarten Aufnahmetermin weniger als 48 Stunden vorher ab, kann Raumzwilling 50 % des Tagesansatzes für den Einsatz vor Ort verrechnen. Kündigt der Kunde den Auftrag vorzeitig, sind die erbrachten Leistungen und bereits entstandene Kosten zu bezahlen.

5. Genauigkeit, Abnahme und Mängel

1.      Messgenauigkeiten richten sich nach der Offerte und hängen von Gerät, Methode, Objekt und Bedingungen ab. Angaben ohne ausdrückliche Zusicherung sind Richtwerte. GNSS-Aufnahmen erfolgen im Bezugsrahmen LV95/LN02, sofern nichts anderes vereinbart ist.

2.      Modelle und Pläne bilden den Ist-Zustand im vereinbarten Detaillierungsgrad ab. Sie ersetzen weder eine Bauaufnahme durch Fachplaner noch statische, bauphysikalische oder rechtliche Abklärungen. 

3.      Der Kunde prüft die gelieferten Daten innert 10 Arbeitstagen und meldet Mängel schriftlich und mit Beschreibung. Ohne Meldung in dieser Frist gelten die Daten als abgenommen.

4.      Bei begründeten Mängeln bessert Raumzwilling innert angemessener Frist kostenlos nach. Erst wenn die Nachbesserung zweimal fehlschlägt, kann der Kunde eine Preisminderung verlangen. Weitere Gewährleistungsansprüche sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

5.      Verdeckte Mängel sind sofort nach Entdeckung zu melden. Die Gewährleistung endet 2 Jahre nach Ablieferung.

6. Haftung und Versicherung

1.      Raumzwilling haftet für Schäden, die sie absichtlich oder grobfahrlässig verursacht. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

2.      Die Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe des Auftragshonorars beschränkt, höchstens auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung. Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden (z. B. entgangener Gewinn, Bauverzögerungen, Planungsfehler Dritter) ist ausgeschlossen.

3.      Raumzwilling haftet nicht für Schäden, die aus unvollständigen oder falschen Angaben des Kunden, aus der Weiterverarbeitung der Daten durch Dritte oder aus einer Verwendung über den vereinbarten Zweck hinaus entstehen.

4.      Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden und nicht, soweit das Gesetz eine Beschränkung verbietet.

5.      Raumzwilling verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Drohnenflüge deckt. Für Drohnen über 250 g ist in der Schweiz eine Haftpflichtversicherung von mindestens CHF 1 Mio. vorgeschrieben.

7. Rechte an Daten, Datenschutz und Aufbewahrung

1.      Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde das zeitlich unbeschränkte Recht, die gelieferten Daten für das vereinbarte Objekt und den vereinbarten Zweck zu nutzen und an seine Planer weiterzugeben. Bis zur Bezahlung bleiben alle Rechte bei Raumzwilling.

2.      Rohdaten (z. B. Scan-Rohdaten, Einzelbilder, Projektdateien der Auswertungssoftware) und die Methoden von Raumzwilling werden nur geliefert, wenn es vereinbart ist.

3.      Raumzwilling darf anonymisierte Ansichten und Bilder des Projekts als Referenz verwenden, sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht. Vertrauliche Objekte werden auf Wunsch nicht veröffentlicht.

4.      Bei Aufnahmen können Personen, Fahrzeuge oder Nachbargrundstücke erfasst werden. Raumzwilling bearbeitet solche Daten nach dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG), nur für den Auftrag, und macht Personen auf Wunsch unkenntlich.

5.      Raumzwilling bewahrt die Projektdaten 12 Monate nach Ablieferung auf. Danach können sie gelöscht werden. Eine längere Archivierung ist gegen Entschädigung möglich. Der Kunde ist für die Sicherung der gelieferten Daten selbst verantwortlich.

8. Schlussbestimmungen

1.      Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. E-Mail genügt.

2.      Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleiben die übrigen gültig. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die ihrem Zweck am nächsten kommt.

3.      Raumzwilling kann diese AGB anpassen. Für einen Auftrag gilt die Fassung, die bei Vertragsabschluss gültig war.

4.      Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG).

5.      Gerichtsstand ist Brig-Glis, Kanton Wallis. Raumzwilling darf den Kunden auch an seinem Sitz belangen.